Zum Hauptinhalt springen

Wichtige Informationen zur Lage im Nahen Osten

Seit dem 28.02.2026 kommt es zu gravierenden militärischen Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. In diesem Zusammenhang bestehen derzeit Reisewarnungen, Luftraumsperrungen, temporäre Flughafenschließungen sowie massive Einschränkungen im internationalen Flugverkehr – insbesondere an den Drehkreuzen Dubai/Abu Dhabi, Bahrain, Muscat und Doha. Davon können sowohl Reisen in die Region als auch Umsteigeverbindungen in Richtung Asien, Afrika und Indischer Ozean betroffen sein.

INFOBRIEF STAND 10.03.2026

Sind Sie betroffen, werden wir Sie aktiv benachrichtigen, sobald uns weitere Informationen vorliegen.

Live-Update Nahost – Flugverkehr

Die aktuelle geopolitische Lage im Nahen Osten führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Flugverkehr. Mehrere Staaten der Region haben ihren Luftraum zeitweise geschlossen oder stark eingeschränkt. Dadurch sind insbesondere Flugverbindungen über wichtige internationale Drehkreuze im Golfraum betroffen.

Viele Fluggesellschaften müssen derzeit ihre Routen kurzfristig anpassen, großräumige Umwege fliegen oder einzelne Verbindungen vorübergehend aussetzen. Auch Umsteigeverbindungen über internationale Hubs können dadurch eingeschränkt sein.

Warum derzeit nur wenige zusätzliche Rückflüge möglich sind

Die Durchführung zusätzlicher Rückhol- oder Sonderflüge ist aktuell nur eingeschränkt möglich. Der wichtigste Grund dafür sind die teilweise gesperrten oder unsicheren Lufträume in Teilen der Region.

Fluggesellschaften dürfen bestimmte Regionen nur dann überfliegen, wenn sichere Flugrouten gewährleistet sind und entsprechende Genehmigungen vorliegen. Solange diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, können Airlines nur sehr begrenzt zusätzliche Flüge planen oder durchführen.

Auch die internationalen Flugnetzwerke sind derzeit teilweise beeinträchtigt, da zahlreiche Langstreckenverbindungen über die großen Drehkreuze im Golfraum geführt werden. Wenn diese nur eingeschränkt operieren, kann dies Auswirkungen auf Flugverbindungen weltweit haben.

Laufende Beobachtung der Situation

Die Situation im internationalen Flugverkehr kann sich aktuell kurzfristig ändern. Unsere Teams stehen in engem Kontakt mit Fluggesellschaften, lokalen Partnern sowie internationalen Informationsquellen der Luftfahrtbranche und prüfen laufend neue Rückreisemöglichkeiten.

Sobald sich neue Optionen ergeben, informieren wir betroffene Gäste unmittelbar.

Live-Informationen zum weltweiten Flugverkehr

Wer sich selbst einen Überblick über die aktuelle Situation im internationalen Flugverkehr verschaffen möchte, kann folgende seriöse Informationsquellen nutzen:

  • Flightradar24 – Live Flight Map
    https://www.flightradar24.com
    Weltweite Echtzeitkarte mit aktuellen Flugbewegungen, Flugrouten und Umleitungen.
  • Safe Airspace – Aviation Risk Information
    https://safeairspace.net
    Internationale Plattform der Luftfahrtindustrie mit aktuellen Informationen zu Luftraumbeschränkungen und Sicherheitsbewertungen.
  • FlightAware – Airport Status & Delays
    https://www.flightaware.com/live/airport/delays
    Übersicht über aktuelle Flugverspätungen, Flugausfälle und Flughafenstatus weltweit.

Diese Plattformen zeigen den aktuellen Flugverkehr sowie mögliche Einschränkungen im internationalen Luftverkehr und werden auch von vielen Akteuren der Luftfahrtbranche genutzt.

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der dynamischen Lage können sich Flugpläne derzeit sehr kurzfristig ändern. Sicherheit hat für Fluggesellschaften und Behörden oberste Priorität.
Wir beobachten die Entwicklung kontinuierlich und setzen alles daran, sichere und möglichst zeitnahe Rückreisemöglichkeiten für unsere Gäste zu organisieren.

(Stand 05.03.2026)


Aktuelle Reiseinformationen


Bitte registrieren Sie sich zusätzlich in den Krisenvorsorge- und Reiseregistrierungssystemen:

Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ des Auswärtigen Amts.

Zur Registrierung  

Reiseregistrierung des Außenministeriums (BMEIA)

Zur Registrierung 

EDA Reiseregistrierung "Travel Admin"

Zur Registrierung 


Aktuelle Hinweise der Reiseverantalter

  • DERTOUR

    Reisen bis einschließlich 20.3.2026 nach VAE, Katar, Bahrain und Jordanien, Oman, Saudi-Arabien werden abgesagt 

    Die derzeitige Lage erfordert weiterhin ein flexibles und angepasstes Vorgehen. Aktuell werden Reisen in die Nahost-Gebiete mit einer bestehenden Reisewarnung bis 20.3.2026 abgesagt. Pauschalreisegäste, die in diesem Zeitraum reisen wollten, können kostenfrei umbuchen oder erhalten alternativ den vollständigen Reisepreis zurück. Für Reisende mit späteren Abreisen gilt, dass etwaige Regelungen fortlaufend an die jeweiligen Entwicklungen angepasst werden. Grundsätzlich gilt: Wir bieten keine Reisen in Länder an, für die eine Reisewarnung besteht. 

    Mehr Planungssicherheit durch angepasste Umbuchungskonditionen:

    Für Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate, nach Katar, Bahrain, Jordanien, Oman und Saudi-Arabien bieten wir bereits jetzt gebührenfreie Umbuchungen zum aktuellen Reisepreis auf gleichwertige Reisen für Anreisen bis zum 31.3.2026 an. Damit möchten wir unseren Gästen mehr Verlässlichkeit bei der Urlaubsplanung geben und ihnen die Möglichkeit eröffnen, rechtzeitig eine alternative, attraktive Urlaubsdestination auszuwählen. 

    Transit-Reisende über Doha, Abu Dhabi, Dubai

    Die aktuelle Situation rund um die Nahost-Drehkreuze hat auch weiterhin Auswirkungen auf Transit-Reisende über Doha, Abu Dhabi und Dubai, die in andere Regionen reisen oder von dort zurückfliegen möchten. Betroffen sind insbesondere Reisende, die auf die Malediven, nach Mauritius, auf die Seychellen oder nach Thailand oder Vietnam reisen bzw. von dort über ein Drehkreuz zurückfliegen möchten.

    Drehkreuzgäste Zusatzmöglichkeit: Mehr Planungssicherheit durch angepasste Umbuchungskonditionen

    Für Flugreisen mit Drehkreuzverbindungen bieten wir ebenfalls für Anreisen bis zum 25.3.2026 kostenlose Umbuchungen zum aktuellen Reisepreis auf gleichwertige Reisen an. Sollte keine Umbuchung möglich sein, können unsere Transitgäste bis zur Anreise 20.3.2026 stornieren (Neubewertung 16.3.2026). Unser Clearing-Team informiert alle betroffenen Gäste über diese Möglichkeit, sodass unsere Reisegäste bereits jetzt ihre Reise flexibel anpassen können. 

    Eine Neubewertung werden wir am 16.3.2026 kommunizieren. Hier bitten wir unsere Gäste noch um etwas Geduld. Wir beobachten die Lage aufmerksam und halten euch informiert.

    Datenstand: 10.3.2026, 07:00 Uhr

     

  • Schauinsland Reisen

    Reiseabsagen:  

    Alle Reisen in die VAE und den Oman bis einschl. 22.03.2026 werden abgesagt. Die Reiseabsagen erfolgen sukzessive im Laufe dieses Tages. 

    Pauschalreisen und Nur -Flug-Buchungen in andere Destinationen  mit einer gebuchten Zwischenlandung in der Golfregion werden ebenfalls bis einschl. 22.03.2026 abgesagt. Auch hier erfolgt eine Stornierung im Laufe des Tages sukzessive.

    Umbuchungen: 

    Für bestehende Buchungen in die VAE und in den Oman (Pauschalreise, Nur Flug und Nur Hotel) sowie für bestehende Buchungen (Pauschalreise und Nur-Flug) in weitere Fernstreckendestinationen mit gebuchter Zwischenlandung in den Golfstaaten (hier: Pauschal und Nur-Flug) jeweils bis einschließlich 31.03.2026 sind kostenfreie Umbuchungen zum tagesaktuellen Preis (ohne Umbuchungsgebühren) möglich. 

    Bitte wenden Sie sich für eine Umbuchung an Ihr Reisebüro oder die Onlineplattform, über welche Sie gebucht haben. Für Umbuchungen von Reisen in andere Destinationen gelten unsere Allgemeinen Reisebedingungen.  

    Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis in dieser besonderen Situation. 

    Stand: 10.03.2026  

  • TUI

    Naher Osten | Angriffe Israels/USA auf Iran

    Umbuchungs- und Stornierungskonditionen:

    • Aktive Reiseabsage für Anreisen bis 19.03.2026 einschließlich für Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Jordanien, Katar, Bahrain, Saudi-Arabien und Kuwait.
    • Aktive Reiseabsage für Anreisen nach Israel bis 31.03.2026 einschließlich.
    • Gebührenfreie Umbuchungen und Stornierung für alle betroffenen Gebiete mit Anreisen bis 31.03.2026 einschließlich.
    • Gebührenfreie Umbuchung und Stornierung für alle hinreisenden Gäste mit Umsteigeverbindungen bis 22.03.2026 einschließlich.
    • Reaktiv gebührenfreie Umbuchungen für alle anreisenden Gäste nach Zypern bis 15.03.2026 einschließlich.

    Für die Urlaubsregionen in der Türkei, in Zypern und Griechenland sowie für die Urlaubsregionen in Ägypten hat es durch die militärische Auseinandersetzung keine Änderung der Sicherheitseinstufung seitens des Außenministeriums gegeben und es kommt zu keinen Leistungseinschränkungen vor Ort.

    Stand: 10.03.2026/ 15:05 Uhr

  • Mein Schiff ®

    Wichtige Information zur aktuellen Entwicklung im Nahen Osten

    Unsere Gäste an Bord der Mein Schiff 5 werden umfassend betreut und versorgt. Der Bordbetrieb läuft regulär im Rahmen der gegebenen Umstände.

    Da die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für die Region unverändert fortbestehen, können die folgenden geplanten Reisen nicht stattfinden:

    • Mein Schiff 4: bis einschließlich Reisebeginn 23.03.2026
    • Mein Schiff 5: bis einschließlich Reisebeginn 12.03.2026

    Alle betroffenen Gäste wurden bereits direkt von uns informiert. Unsere Weltentdecker-Gäste erhalten zusätzlich eine separate Information zum weiteren Vorgehen. Sollten weitere Anpassungen erforderlich werden, setzen wir uns umgehend und proaktiv mit den gebuchten Gästen in Verbindung.

    Wir bitten weiterhin von individuellen Nachfragen zu kommenden Abfahrten abzusehen, da wir die Situation fortlaufend bewerten und Entscheidungen stets auf Grundlage aktueller behördlicher Empfehlungen treffen.

    Die Entwicklungen im Nahen Osten werden von unserem Krisenstab weiterhin kontinuierlich bewertet - in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden sowie internationalen Sicherheitsexperten.

    Aufgrund der weiterhin dynamischen Situation in der Region sowie eingeschränkter Flugverbindungen stehen wir in engem Austausch mit den Fluggesellschaften, um eine verlässliche Planung der Rückreisen zu ermöglichen. Sobald uns bestätigte Informationen vorliegen, informieren wir die betroffenen Gäste unmittelbar.

    Gleichzeitig konnten in den vergangenen Tagen bereits Rückreisen für alle Gäste und zahlreiche Crewmitglieder der Mein Schiff 4 aus Abu Dhabi in ihre Heimatländer organisiert werden. Rückreise der Gäste und Crew der Mein Schiff 5 erfolgt fortlaufend über von TUI Cruises organisierte Charterflüge sowie über Sitzplatzkontingente bei Qatar Airways.

    Stand: 09.03.2026 – 17:00 Uhr

  • Coral Travel

    Reisen in die Golfstaaten

    1. Bis wann können Pauschalgäste in kostenfrei stornieren?

    • Pauschalgäste: Derzeit wurden alle Pauschalreisen mit Anreisen bis zum 15.03.2026 abgesagt. Sollten weitere Absagen notwendig werden, werden diese Schritt für Schritt nach Abreise erfolgen. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der unsicheren Lage derzeit keine längerfristige Planung möglich ist
    • Für abgesagte Pauschalbuchungen bieten wir gerne eine Umbuchung zum Systempreis ohne Umbuchungsgebühr an. Bitte lassen Sie uns nach Buchung die neue Buchungsnummer zukommen und wir übertragen die Zahlung auf die neue Buchung

    2. Weitergehende Umbuchungsmöglichkeiten

    • Alle Pauschalreisen im Anreisezeitraum vom 16.03.2026 bis zum 31.03.2026 erhalten die Möglichkeit einer gebührenfreien Umbuchung zum aktuellen Systempreis. Der neue Reisepreis darf bis zu 20% unter dem Reisepreis der ursprünglichen Reise liegen. Wir bitten um Weiterleitung der neuen und alten Buchungsnummer per E-Mail an service@coraltravel.de. Die alte Buchung darf nicht eigenständig durch das Reisebüro storniert werden. Die Stornierung erfolgt durch uns spätestens einen Tag vor Abreise. Die bereits geleistete Zahlung wird mit der neuen Buchung verrechnet
    • Für alle Pauschalreisen mit Abreisedatum ab dem 01.04.2026 gelten Stornierung und Umbuchung nach AGB. Die Situation wird laufend neu beurteilt. Sollte eine längerfristige Beeinträchtigung vorliegen, werden wir eine neue Bewertung vornehmen

    3. Können Nur-Hotel Buchungen kostenfrei storniert werden?

    • Buchungen bis Anreise 15.03.2026 erhalten ein Angebot zur kostenfreien Stornierung und müssen sich melden, falls sie stornieren wollen
    • Für Buchungen mit Anreise ab dem 16.03.2026 gelten die Umbuchungs- und Stornierungsgebühren laut AGB

    Transit über die Golfstaaten

    1. Für alle Reisen mit Abreise bis zum 15.03.2026 und Transitflügen über die Golfstaaten bieten wir zwei Möglichkeiten an

    • Möglichkeit 1: Alle Pauschalreisen mit Transitflügen über die Golfstaaten und Anreise bis zum 15.03.2026 können eine alternative Flugverbindung ohne Transit über die Golfstaaten zum tagesaktuellem Systempreis anfragen
    • Möglichkeit 2: Alle Pauschalreisen mit Transitflügen über die Golfstaaten und Anreise bis zum 15.03.2026 können ebenfalls eine gebührenfreie Umbuchung zum aktuellen Systempreis vornehmen. Der neue Reisepreis darf bis zu 20% unter dem Reisepreis der ursprünglichen Reise liegen
    • Die neue und alte Buchungsnummer wird per E-Mail an service@coraltravel.de weitergeleitet. Die alte Buchung darf nicht eigenständig durch das Reisebüro storniert werden. Die Stornierung erfolgt durch uns spätestens 1 Tag vor Abreise. Die bereits geleistete Zahlung wird mit der neuen Buchung verrechnet

    Stand 09.03.2026

FAQs zur aktuellen Lage

  • 1. Was ist aktuell das Hauptproblem im Flugverkehr (Nahost/Golf)?

    Es kommt punktuell zu Luftraumsperrungen, temporären Flughafenschließungen sowie Flugstreichungen oder Umleitungen einzelner Airlines. Sobald es operativ und sicher möglich ist, werden Verbindungen wieder aufgenommen.

  • 2. Woher bekomme ich die verlässlichste Info zu meinem konkreten Flug?

    Verbindlich ist der Status Ihrer konkreten Airline-Buchung (Airline/PNR/Boardingpass-App). Unsere Informationen basieren auf den uns vorliegenden Bestätigungen von Airlines/Partnern; das ersetzt keine Airline-Auskunft.

  • 3. Gibt es einen seriösen „Live Ticker“, der alle Flüge zeigt?

    Einen offiziellen „Gesamt‑Live‑Ticker“ gibt es praktisch nicht. Es gibt aber seriöse Live‑Tracker, die den Verkehr gut abbilden (zur Orientierung). Wichtig: Tracker sind nicht bindend, maßgeblich bleibt die Airline. Für externe Seiten übernehmen wir keine Gewähr.

  • 4. Warum zeigt ein Live Tracker „planmäßig“, obwohl die Airline schon streicht?

    Tracker arbeiten teils mit zeitverzögerten/indirekten Daten. Entscheidend ist, was die ausführende Airline im Buchungssystem und am Airport kommuniziert.

  • 5. Wie entscheidet die bestfortravel GROUP, ob Reisen im März durchgeführt werden?

    Reisen werden ausschließlich durchgeführt, wenn eine sichere und operativ verlässliche Durchführung gewährleistet ist. Wir prüfen laufend u. a. Sicherheitslage, operative Durchführbarkeit, Flugstatus und Luftraumfreigaben. 

  • 6. Informieren Sie mich aktiv, wenn meine Reise betroffen ist?

    Ja: Wenn Ihre konkrete Reise betroffen ist, informieren wir aktiv. Voraussetzung ist, dass Ihre Kontaktdaten aktuell sind und Sie erreichbar sind.

  • 7. Ich reise in 48 – 72 Stunden ab: Was soll ich jetzt konkret tun?
    1. Nicht eigenständig stornieren/neubuchen, bevor wir Ihre Buchung geprüft haben.
    2. Flugstatus bei der Airline prüfen (ggf. App/PNR).
    3. Erreichbarkeit sicherstellen (Telefon/E‑Mail).
    4. Bei Unsicherheit: Buchungsnummer bereithalten und Kontakt aufnehmen.
  • 8. Darf ich zum Flughafen fahren, „um sicherzugehen“?

    Bitte nur, wenn Sie eine aktive Bestätigung (Airline/Check‑in/Boarding) haben. In Krisenlagen kommt es zu kurzfristigen Streichungen; „auf Verdacht“ zum Flughafen zu fahren führt oft zu unnötigen Kosten/Stress.

  • 9. Ich sehe eine Reisewarnung – kann ich kostenlos stornieren?

    Nicht automatisch. Ein kostenfreier Rücktritt setzt voraus, dass am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung/Anreise erheblich beeinträchtigen. Maßgeblich ist die konkrete Reise (nicht das subjektive Sicherheitsgefühl).

  • 10. Gilt die Reisewarnung auch dann als „kostenfrei stornierbar“, wenn nur Transit/Umstieg betroffen ist?

    In der Regel nein, wenn nur ein sicherer Transit/Umstieg vorgesehen ist, der Flughafen geöffnet ist und die Weiterreise in ein sicheres Zielland gewährleistet ist.

  • 11. Was ist, wenn mein Rückflug aus einem sicheren Ziel nur über ein betroffenes Drehkreuz geht?

    Zwischenlandungen/Transits sind grundsätzlich hinzunehmen, sofern Flughäfen geöffnet sind und Airlines operieren. Wenn die Airline streicht/umleitet, prüfen wir, der Leistungsträger, Alternativen.

  • 12. Kann die bestfortravel GROUP eine Reise „aus Sicherheitsgründen aussetzen“?

    Ja, für bestimmte Zielgebiete/Zeiträume kann eine vorübergehende Reiseaussetzung erklärt werden; bestehende Verträge werden dann nach den gesetzlichen Vorschriften abgewickelt.

  • 13. Kann der Veranstalter die Reise vor Abreise wegen außergewöhnlicher Umstände absagen?

    Ja, bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen (z. B. Krieg, behördliche Anordnungen, Luftraumsperrungen etc.) ist ein Rücktritt/Absage nach den gesetzlichen Regeln möglich.

  • 14. Erhalte ich bei Absage meiner Pauschalreise den Reisepreis zurück?

    Bei wirksamer Absage/Rücktritt gelten die gesetzlichen Erstattungsregeln. Weitergehende Ansprüche bestehen bei Ereignissen außerhalb unseres Einflusses regelmäßig nicht, soweit kein Verschulden vorliegt; Beistandspflichten bleiben unberührt.

  • 15. Bieten Sie Umbuchungen an?

    Ja, in geeigneten Fällen bieten wir Umbuchungsoptionen an. Diese werden individuell geprüft und hängen von Verfügbarkeit und Tarifsituation ab. Ein generelles kostenfreies Rücktrittsrecht entsteht dadurch nicht.

  • 16. Ist eine Umbuchung immer kostenlos?

    Nein. Umbuchungen sind – je nach Fall – Kulanz bzw. individuelle Lösungen; Preisänderungen können als Neubuchung zu aktuellen Preisen behandelt werden. Es kann zudem eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

  • 17. Warum soll ich nicht eigenständig stornieren oder neu buchen?

    Unkoordinierte Eigeninitiativen führen oft zu Mehrkosten oder Doppelbuchungen, die nicht erstattungsfähig sein können. Bitte zuerst prüfen lassen.

  • 18. Ich will nicht mehr reisen, obwohl die Reise (noch) durchführbar ist – was passiert?

    Dann handelt es sich rechtlich meist um einen Rücktritt nach den Stornobedingungen (nicht automatisch kostenfrei). „No‑Show“ kann sehr teuer werden.

  • 19. Was gilt, wenn ich wegen Unsicherheit einfach nicht am Flughafen erscheine?

    Das ist ein No‑Show. Es können bis zu 95 % des Reisepreises berechnet werden; für nicht genutzte Leistungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.

  • 20. Meine Airline routet um (Umweg/technischer Stopp). Muss ich das akzeptieren?

    Wenn die ursprüngliche Route wegen außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist, kann eine zumutbare Ersatzbeförderung über alternative Routen/Flughäfen/Verkehrsmittel angeboten werden. Ein kostenfreier Rücktritt entsteht nicht, wenn die Ersatzbeförderung objektiv sicher und gleichwertig ist und der Gesamtcharakter nicht wesentlich verändert wird.

  • 21. Ich will wegen Umleitung/anderer Flugzeiten kostenfrei zurücktreten – geht das?

    Nicht automatisch. Zumutbare Änderungen (z. B. Flugzeitenänderungen, Routenanpassungen aus Sicherheitsgründen) sind grundsätzlich hinzunehmen; ein kostenfreier Rücktritt setzt eine erhebliche Änderung voraus.

  • 22. Ich bin vor Ort und der Rückflug fällt aus – wie hilft die bestfortravel GROUP?

    Wir organisieren in Abstimmung mit Airlines/Partnern Rückreiseoptionen; betroffene Reisende werden in sicheren Unterkünften betreut. Rückflugmöglichkeiten werden täglich neu geprüft.

  • 23. Wie lange übernehmen Sie Hotelkosten, wenn ich wegen Flugausfall länger bleiben muss?

    Im Falle außergewöhnlicher Umstände übernehmen wir die Kosten für notwendige Übernachtungen grundsätzlich bis max. drei Nächte pro Kunde (gesetzlicher Standard). Darüber hinausgehende Lösungen sind Einzel- bzw. Kulanzfälle oder können – im gesetzlich zulässigen Rahmen – anteilig berechnet werden, wenn sie z. B. auf ausdrücklichen Wunsch/individuelle Faktoren zurückgehen und nicht durch uns verursacht sind.

  • 24. Was ist mit Sonderfällen (z. B. Schwangerschaft, Minderjährige, medizinische Erfordernisse)?

    Bitte sofort melden. Wir prüfen solche Fälle individuell im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (etwaige gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt).

  • 25. Organisieren Sie auch Transfers (z. B. zum alternativen Flughafen)?

    Wenn Rückführungen über alternative Airports/Routen erforderlich sind, organisieren wir – soweit möglich – notwendige Zusatzleistungen (z. B. Transfers). Bitte beachten: Umstände/Verfügbarkeit können die Optionen stark einschränken.

  • 26. Muss ich im von Ihnen organisierten Hotel bleiben?

    Wir empfehlen das, wenn es Teil der Koordination ist (z. B. schnelle Abholung bei kurzfristigen Flugoptionen). Wenn Sie eigenständig wechseln, können zusätzliche Kosten/Organisationsaufwand entstehen, die nicht automatisch übernommen werden.

  • 27. Kann ich auf eigene Faust einen Rückflug buchen?

    Ja, das steht Ihnen frei. Wichtig: Eigenständig gebuchte Rückflüge liegen außerhalb einer koordinierten Rückführungsplanung und werden in der Regel nicht organisatorisch begleitet; eine Kostenübernahme kann nicht zugesagt werden.

  • 28. Warum können Sie mich nicht auf eine andere Airline umbuchen?

    Umbuchungen sind an Tarife/Regeln der Airline gebunden. In Krisenlagen können Airlines Umbuchungen auf Fremdcarrier einschränken oder ausschließen. Wir können nur im Rahmen der von Airline/Leistungsträger freigegebenen Optionen handeln.

  • 29. Kann ich statt zum ursprünglichen Rückreiseort an einen anderen Ort zurückfliegen?

    Vertraglich geschuldet ist grundsätzlich die Rückbeförderung bis zum ursprünglichen Rückreiseort der Pauschalreise. Alternativen sind möglich, aber nur, wenn sie operativ/tariflich darstellbar sind und ggf. Mehrkosten geklärt sind.

  • 30. Übernehmen Sie Mehrkosten für „Business Upgrade“ oder „besseres Hotel“ wegen der Krise?

    Grundsätzlich werden nur notwendige und angemessene Zusatzleistungen im gesetzlichen/vertraglichen Rahmen berücksichtigt. Upgrades aus Komfortgründen sind typischerweise privat zu tragen.

  • 31. Wer entscheidet über Prioritäten, wenn nur wenige Plätze frei sind?

    Die Vergabe hängt von Bestätigung/Verfügbarkeit der Airline und operativen Rahmenbedingungen ab. Wir versuchen, objektiv und praktikabel zu koordinieren (z. B. Gruppenlogistik, medizinische Erfordernisse, Minderjährige), ohne Zusage eines bestimmten Zeitpunkts.

  • 32. Was muss ich vor Ort unbedingt tun (wenn ich gestrandet bin)?
    • Anweisungen lokaler Behörden beachten.
    • Im Zweifel in der Unterkunft bleiben (Sicherheitsaspekt).
    • Erreichbar bleiben (Telefon/E‑Mail).
    • Belege für notwendige Auslagen sammeln (nur wenn mit uns abgestimmt/erforderlich).
  • 33. Was, wenn ich einen Reisemangel habe (z. B. Zimmer/Leistung vor Ort)?

    Mängel bitte unverzüglich anzeigen (Reiseleitung/Partner/uns). Unterlassen Sie die Anzeige schuldhaft, können Minderungs-/Schadensersatzansprüche entfallen oder eingeschränkt sein.

  • 34. Bekomme ich Entschädigung nach EU Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004)?

    Ansprüche aus VO 261/2004 richten sich direkt gegen die ausführende Airline. Bitte dort zuerst geltend machen. Erst bei endgültiger Ablehnung können etwaige Ansprüche aus dem Reisevertrag geprüft werden; Doppelentschädigungen sind ausgeschlossen.

  • 35. Können Sie die Entschädigung für mich „durchsetzen“?

    Wir unterstützen im Rahmen der Reiseabwicklung, leisten aber keine Rechtsberatung zu Ansprüchen gegen Airline/Leistungsträger; die Geltendmachung obliegt dem Kunden.

  • 36. Was ist, wenn Ihre Notfallnummer nicht erreichbar ist?

    Wir sind bemüht, ohne schuldhaftes Zögern zu helfen, aber in höherer Gewalt/Spitzenlast können Reaktionszeiten verzögert sein. In akuten Notfällen bitte lokale Notrufnummern/Behörden nutzen.

  • 37. Welche Kontaktdaten soll ich bereithalten, wenn ich mich melde?

    Mindestens: Buchungs-/Vorgangsnummer, Name(n), Reiseveranstalter laut Reisebestätigung, Flugnummer/Datum, Aufenthaltsort, erreichbare Telefonnummer.

  • 38. Dürfen Sie meiner Familie/Firma sagen, wo ich bin?

    Aus Datenschutzgründen geben wir keine Auskünfte an Dritte ohne entsprechende Berechtigung/Einwilligung. Bitte hinterlassen Sie Ihre Aufenthaltsdaten bei Angehörigen

  • 39. Ich habe nur einen Flug über die bestfortravel GROUP gebucht – wer ist zuständig?

    Bei reinen Flugleistungen kann die bestfortravel GROUP je nach Buchung Vermittler sein; dann ist Ihr Vertragspartner die Airline, und Umbuchung/Storno laufen nach deren Regeln. Prüfen Sie die Buchungsbestätigung.

  • 40. Ich habe nur Hotel / nur Transfer gebucht – was gilt?

    Auch hier kann die bestfortravel GROUP je nach Konstellation als Vermittler auftreten. Verbindlich sind dann die Bedingungen des Leistungsträgers; unsere Haftung beschränkt sich auf ordnungsgemäße Vermittlung.

  • 41. Wo sehe ich, ob ich Pauschalreisegast bin oder nur Einzelleistung gebucht habe?

    In Ihrer Buchungsbestätigung steht der verantwortliche Reiseveranstalter/Leistungsträger. Dieser Punkt ist entscheidend für Zuständigkeiten und Rechte.

  • 42. Gibt es ein Widerrufsrecht bei Online-/Telefonbuchung?

    Für Reiseleistungen besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht im Fernabsatz; es gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte.

  • 43. Ich will wegen der Krise auf einen späteren Termin „verschieben“ – ist das ein Rücktritt?

    Termin-/Zieländerungen werden regelmäßig als Rücktritt und anschließende Neubuchung behandelt; Zustimmung der Leistungsträger, Bearbeitungsgebühr und Tarifdifferenzen können anfallen.

  • 44. Was passiert mit bereits ausgestellten/„nicht stornierbaren“ Tickets oder Drittleistungen?

    Nicht stornierbare Leistungen Dritter (z. B. Flugtickets, Eintrittskarten, Bearbeitungsgebühren) können – je nach Fall – zusätzlich berechnet werden, wenn sie nicht rückerstattbar sind; Nachweise sind vorzulegen.

  • 45. Muss ich Reiseunterlagen/Daten nochmals prüfen (Namen, Daten, Reisepass)?

    Ja. Unterlagen sind nach Erhalt sofort auf Richtigkeit zu prüfen; falsche Angaben können zu erheblichen Problemen/Mehrkosten führen, die der Reisende trägt.

  • 46. Was ist, wenn mir der Reisepass abhandenkommt?

    Kontaktieren Sie umgehend lokale Behörden und die zuständige Botschaft/Einrichtung. Wir unterstützen mit Informationen zu Behörden/konsularischer Hilfe im Rahmen der Beistandspflicht.

  • 47. Was ist, wenn ich krank werde oder medizinische Hilfe brauche?

    In akuten Fällen: lokale Notrufnummer/Arzt/Klinik. Wir unterstützen bei der Orientierung (Gesundheitsdienste/Behörden/konsularische Hilfe) im Rahmen der Beistandspflicht.

  • 48. Wer zahlt meine selbst gebuchten Zusatzleistungen (z. B. extra Hotelnächte, Mietwagen, Ausflüge) bei Flugstörungen?

    Leistungen, die nicht Bestandteil des gebuchten Reisepakets sind und eigenverantwortlich gebucht wurden, fallen grundsätzlich nicht in die Haftung/Erstattung des Veranstalters. Prüfen Sie Ihre Versicherung.

  • 49. Welche Belege soll ich sammeln?

    Bitte nur notwendige Auslagen und möglichst nach Abstimmung. Belege müssen nachvollziehbar sein (Datum, Betrag, Leistung). Für eine mögliche Kostenbeteiligung sind dokumentierte Aufstellungen maßgeblich.

    AGB bestfortravel GROUP

  • 50. Bis wann kann ich nach der Reise Ansprüche geltend machen?

    Vertragliche/gesetzliche Ansprüche verjähren in der Regel nach zwei Jahren ab dem vertraglichen Reiseende (Deutschland/Österreich).

Informationen & AGB

Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Reise und Ihren Reiseveranstalter.
Sollten Sie zusätzliche Informationen benötigen, stehen wir mit Rat und  Tat zur Seite. Wir wünschen Ihnen schon jetzt eine schöne und erlebnisreiche Reise.

  • AGB und Reisebedingungen

    AGB und Reisebedingungen

    Im Nachfolgenden stehen für Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der bestfortravel GROUP (Raiffeisen- und Volksbanken Touristik GmbH, AtourO GmbH, Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H., GEO Reisen & Erlebnis GmbH inkl. der Marke „Meine Kreuzfahrt – Cruise Center“) und Sondervermarktung zum Download bereit. Diese sind bindend und wir bitten um Kenntnisnahme.

    AGB BESTFORTRAVEL GROUP

    AGB bestfortravel GROUP Sondervermarktung

     

    Vorvertragliche Informationspflichten

    Zum Download stehen Ihnen folgende Dokumente bereit – jeweils für:
     

    • Raiffeisen- und Volksbanken Touristik GmbH (München, Deutschland)

    • AtourO GmbH (Ludwigsburg, Deutschland)

    Formblatt & Sicherungsschein - Veranstaltung von PauschalreisenRV Touristik
     AtourO
    Formblatt über die Vermittlung von EinzelleistungenRV Touristik & AtourO
     
    • Raiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H. (Wien, Österreich)

    • GEO Reisen & Erlebnis GmbH (Salzburg, Österreich)

    Formblatt & Sicherungsschein - Veranstaltung von PauschalreisenRaiffeisen Reisen & GEO Reisen
    Formblatt & Sicherungsschein  - verbundene ReiseleistungenRAIFFEISEN REISEN & GEO REISEN 
    Formblatt über die Vermittlung von EinzelleistungenRaiffeisen Reisen & GEO Reisen

     

  • Datenschutz

    Datenschutz

    Im Folgenden informieren wir Sie über die Erhebung personenbezogener Daten bei der Nutzung unserer Website.

    UNSERE DATENSCHUTZ-ERKLÄRUNG

  • Einreise- und Impfvorschriften

    Einreise- und Impfvorschriften

    Die aktuellen Einreisebestimmungen und Informationen für alle Reiseziele  finden Sie nachfolgend für 

                         Deutsche Staatsbürger                              Österreichische Staatsbürger

     

    • Angehörige anderer Staaten bzw. mit Doppelstaatsbürgerschaft nehmen bitte vor Buchung mit uns Kontakt auf.
    • Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich.

    Gesundheitsbestimmungen und Impfempfehlungen:
    Es wird empfohlen die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes / Empfehlungen der STIKO / Impfplans zu überprüfen und zu vervollständigen. Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig vor Abreise Ihren Hausarzt. Weitere Hinweise finden Sie auch unter 

                           bereit-zu-reisen.de                                                     tropeninstitut.at

  • Reiseversicherungen

    Reiseversicherungen

    Eine Reiseversicherung bietet Ihnen die Gewissheit, dass Sie Ihre Reise ohne Sorgen antreten können. Von Stornoschutz über medizinische Notfälle bis hin zum Schutz Ihres Gepäcks – mit Ihrer passenden Versicherung sind Sie auf alles vorbereitet, damit Sie Ihre Reise in vollen Zügen genießen können.

    FINDEN SIE IHRE PASSENDE REISEVERSICHERUNG

     

  • Ausführliche Versicherungsbedingungen (sofern inkludiert)

    Ausführliche Versicherungsbedingungen

    (sofern inkludiert)

    Für Reisen mit inkludierten Veranstalterversicherungen gelten gesonderte Tarifbestimmungen. Die ausführlichen Versicherungsbedingungen für die Gruppenreiseversicherung, wenn diese bei Ihrer Reise bereits im Reisepreis inkludiert wurde und im Leistungsteil Ihrer Reisebeschreibung als Inklusivleistung aufgeführt wird, können Sie nachfolgend einsehen.

     

    GEO Reisen und Raiffeisen Reisen

    IPID - Vorvertragliche Versicherungsinformation Upgrade zumStorno- & Reiseschutz ohne Selbstbehalt
    Versicherungsbedingungen für die ReiseversicherungSTORNOSCHUTZ MIT 20% SELBSTBEHALT
     STORNO- & REISESCHUTZ OHNE SELBSTBEHALT

     

    RV Touristik und AtourO 

    IPID - Vorvertragliche Versicherungsinformation Upgrade zumStorno- & Reiseschutz ohne Selbstbehalt
    Versicherungsbedingungen für die ReiseversicherungSTORNOSCHUTZ MIT 20% SELBSTBEHALT
     STORNO- & REISESCHUTZ OHNE SELBSTBEHALT

     

    Ihre Reise hat keine Versicherung als Inklusivleistung? Dann empfehlen wir dringend den Abschluss einer umfangreichen Versicherung.
    Gerne können Sie diese individuell nachfolgend abschließen.

     ZUR INDIVIDUELLEN VERSICHERUNGSBUCHUNG

  • Versicherungsombudsmann e.V.

    Versicherungsombudsmann e.V.

    Bei Versicherungsleistungen treten wir generell als Vermittler auf.
    Sollten Sie mit einer Versicherungsleistung oder -entscheidung nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Versicherung. Schlichtungsversuche und Beschwerden können - wenn eine Einigung mit der Versicherung nicht erzielt werden kann - an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden:

    Zuständig für alle Versicherungszweige:
    Versicherungsombudsmann e.V.
    Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
    Tel.: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000
    E-Mail: beschwerde(at)versicherungsombudsmann.de
    Weitere Informationen finden Sie im Internet:
    www.versicherungsombudsmann.de

  • Insolvenzabsicherung

    Insolvenzabsicherung

    Die Kundengelder sind wie folgt abgesichert:

    • AtourO: R+V Versicherung
    • GEO Reisen: Garant Raiffeisenverband Salzburg eGen
    • Raiffeisen Reisen: Garant Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG
    • RV Touristik: Deutschen Reisesicherungsfond GmbH

    Weitere Details sowie den Reisepreissicherungsschein entnehmen Sie Ihrer Reisebestätigung.

  • CO2-Kompensation mit atmosfair

    CO2-Kompensation mit atmosfair

    Sie haben die Möglichkeit, die durch Ihren Flug entstandenen CO2-Emissionen finanziell auszugleichen. Diese können Sie je nach Reise über uns oder direkt über unseren Partner atmosfair abschließen.

    Jetzt informieren und CO2 Ihrer Flugreise berechnen.

  • QualityPlus

    Ein Mehrwertpaket für Sie – bei uns immer INKLUSIVE!

    QualityPlus (Q+) ersetzt reguläre Buchungsgebühren, liegt preislich unter dem Markt einfacher Reisebürogebühren und bietet zusätzliche Sicherheit und nützliche Leistungen. Ein wahres Mehrwertpaket für unsere österreichischen Kunden.

    29 EUR --> pro Erwachsenen 
                           keine weitere Buchungsgebühr
    15 EUR --> pro Kind (bis 12 Jahre)
                          79 EUR maximal pro Familie

    Inkludierte Leistungen

    • Fachkundige Beratung durch Reiseexperten
    • Erweiterte Erreichbarkeit auch in Notfällen
    • Zahlreiche kostenfreie Serviceleistungen rund um Ihre Buchung
    • zB. Sondergepäcksanmeldung kostenfrei
    • zb. Miles & More Hinterlegung kostenfrei
    • zb. Erstinformation und einfache Hilfestellung bei Bordmanifesten und
      sonstigen Reiseerfordernissen zb. Health Certificate kostenfrei

    Mit QualityPlus erhalten Sie 100% Sicherheit gepaart mit 100% Serviceleistung von uns!

    Berechnet werden 29 EUR pro Erwachsenem (15 EUR pro Kind), jedoch maximal 79 EUR pro Familie. Es werden keine weiteren Buchungsgebühren erhoben. Q+ deckt alles ab, ist stets inklusiv und wird bei allen Buchungen unabhängig von Leistungsträgern oder Reiseauswahl verrechnet.

    Weitere Dienstleistungen zzgl. zum Q+ Basis-Paket

    Erstellung und Eingabe von Bordmanifesten, Online-CheckIn (Hinflug),
    HealthCertificates und sonstigen Reisedokumenten

    19 EUR pro Person

    Spätere Umbuchung, Stornierung, Umschreibung,
    Kulanzanträge, Airpässe (RTW), Einholung von Sondergenehmigungen uvm.   

    39 EUR pro Änderung

    Visabesorgung zzgl. Visakosten des Landes
    Elektronische Besorgung
    Postalische Besorgung (inkl. sicherem Postversand)  

    35 EUR pro Person
    65 EUR pro Person

    Ticketbesorgung  (Sport-, Konzerte-, Theaterkarten etc.) 20% Aufschlag
  • Servicepaket

    RV Touristik & AtourO SERVICEPAKET – bei uns immer INKLUSIVE!

    Das Servicepaket bietet nicht nur attraktive Konditionen im Vergleich zu den üblichen Buchungsgebühren in Reisebüros, sondern umfasst auch zusätzliche Service- und Sicherheitsleistungen sowie nützliche Extras – ein echter Mehrwert für unsere deutschen Kunden.

    15 EUR --> pro Erwachsenen
      8 EUR --> pro Kind (bis 12 Jahre)
                         40 EUR maximal pro Familie

    Inkludierte Leistungen

    • Fachkundige Beratung durch Reiseexperten
    • Erreichbarkeit sowie Unterstützung auch während und nach der Reise
    • Auskunft zu geltenden allgemeinen Einreisebestimmungen1
    • Anmeldung der Sitzplatzreservierung für den Flug2
    • Erstinformation bei Bordmanifesten

    Mehr Service, mehr Sicherheit - für ein sorgenfreies Reisen!

    Berechnet werden 15 EUR pro Erwachsenen (8 EUR pro Kind), jedoch maximal 40 EUR pro Familie. Es werden keine weiteren Buchungsgebühren erhoben.

    Weitere Dienstleistungen zzgl. zum SERVICEPAKET

    Erstellung und Eingabe

    Von Bordmanifesten, Online-Check-in (Hinflug), Weiterleitung von Kundenwünschen an Hotels,
    Unterstützung bei Reklamationen (keine Rechtsberatung), Ausstellung von Rail & Fly-Tickets,
    auf Wunsch: Ausdruck der Reisedokumente

     15 EUR pro Person

    Storno und Umbuchung

    Von einer Pauschalreise oder Einzelleistung mit entsprechender Abwicklung

     39 EUR pro Vorgang

    Buchung Flug only 

     EcoPremium EcoBusiness Class
    Deutschland2  40 EUR pro Personzzgl. 25 EURzzgl. 50 EUR
    Europa2  60 EUR pro Personzzgl. 45 EURzzgl. 70 EUR
    Weltweit2100 EUR pro Personzzgl. 65 EURzzgl. 90 EUR

    1Diese können sich kurzfristig ändern, bitte eigenständig prüfen.
    2Zzgl. Entgelte der jeweiligen Airline und Leistungsträger

    Bei Storno, Umbuchung und Umschreibung sowie Einholung Sondergenehmigungen zzgl. zum Service-Entgelt

    30 EUR pro Person

    Einreise: Visabesorgung3

    Elektronische Besorgung

    35 EUR pro Person

    Postalische Besorgung inkl. sicherem Postversand

    65 EUR pro Änderung

    3Nur in Kombination mit einer gebuchten Leistung bei RV Touristik und AtourO, nur für ausgewählte Länder und nur für deutsche und österreichische Staatsangehörige. Zzgl. Visakosten des Landes und ggf. Konsulat- oder Visadienst Servicegebühr.

    Sonstiges: Ticketbesorgung

    Sport-, Konzert-, Theaterkarten, etc.

     20% Aufschlag

  • Feedback & Reklamation

    Wir lieben Feedback!

    Ihre Erfahrungen sind uns sehr wichtig. Gerne können Sie uns über Trustpilot eine Sterne-Bewertung schenken. Ihr Feedback hilft uns, noch besser zu werden – vielen Dank dafür!

    Zur Bewertung

    Reklamation

    In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Ihre Reise nicht so verlaufen ist, wie geplant. Wir nehmen dies sehr ernst und gewährleisten eine rasche Bearbeitung.

    Zum Reklamationsantrag

  • Veranstalterinformation

    Veranstalterinformation 

    AtourO GmbHGEO Reisen & Erlebnis GmbHRaiffeisen-Reisebüro Gesellschaft m.b.H.RAIFFEISEN- und VOLKSBANKEN TOURISTIK GmbH 
    Anschrift: Martin-Luther-Straße 69 | 71636 LudwigsburgAnschrift: Himmelreich 1 | 5020 SalzburgAnschrift: Donau-City-Straße 11 - Ares Tower | 1220 WienAnschrift: Amalienstraße 9b-11 | 80333 München
    Geschäftsführer: Patrik Weitzer, Sabine HackelGeschäftsführer: Patrik Weitzer, Bernd KnoflachGeschäftsführer: Patrik Weitzer, Bernd KnoflachGeschäftsführer: Patrik Weitzer, Christoph Rische